Transportwirtschaft: NDA-Vertraulichkeitsvereinbarung bei Tender-Verfahren: Die Regelungen eines NDA

In der Transportwirtschaft gibt es kaum ein Tender, bei dem ein Transportunternehmer zuvor nicht eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat.

Mehr Fracht, als freier Laderaum – für die Transportbranche eine positive Entwicklung Bild: Ralf Kreuels/Deutsche Bahn AG
Mehr Fracht, als freier Laderaum – für die Transportbranche eine positive Entwicklung Bild: Ralf Kreuels/Deutsche Bahn AG
Redaktion (allg.)
Vertraulichkeitsvereinbarung

Eine Vertraulichkeitserklärung ist eine Vereinbarung darüber, dass die Parteien definierte Informationen vom Informationsempfänger vertraulich behandeln sollen. Für dieses Instrument verwenden Theoretiker und Praktiker oft den angloamerikanischen Begriff „Non-Disclosure-Agreement“ (NDA), was Vertraulichkeitsvereinbarung bedeutet.

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Artikel Transportwirtschaft: NDA-Vertraulichkeitsvereinbarung bei Tender-Verfahren: Die Regelungen eines NDA
Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT