Vertraulichkeitsvertrag schützt Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen: Anvertraute Daten geheim halten

Transportunternehmer sollten Informationen ihrer Auftraggeber stets sorgsam behandeln und gleichzeitig ihre eigenen Rechte in Anspruch nehmen.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Vertraulichkeitsvereinbarung

Auftraggeber aus Industrie und Handel wollen stets sicherstellen, dass ein von ihnen beauftragter Transportunternehmer die von ihnen erhaltenen Informationen immer vertraulich behandelt. Denn gelangen diese geheimen Daten und Konzepte an Konkurrenten, kann es für den Auftraggeber zu Wettbewerbsnachteilen kommen. Eine stark verbreitete Praxis ist es, der Auftraggeber dem Transportunternehmer einen Vertraulichkeitsvertrag vorlegt. Damit soll sich der Transportunternehmer den Spielregeln der Vertraulichkeitsvereinbarung unterwerfen, bevor der Auftraggeber seine geschäftlichen Informationen wie zum Beispiel die Sendungsdaten weitergibt.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Vertraulichkeitsvertrag schützt Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen: Anvertraute Daten geheim halten
Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT