Konzern verweigert Transportunternehmer weitere Aufträge: Nach den Spielregeln kündigen

Wenn sich Vertragspartner streiten und sich nicht an die vertraglichen Regeln halten, steht dem geschädigten Vertragsteil ein Schadensersatz zu.

Verträge zwischen zwei Logistikpartnern sollten immer vertragsgerecht gekündigt werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die möglichen Risiken einer fristlosen Kündigung abzuwägen. Bild: Pure Solutions / Fotolia
Verträge zwischen zwei Logistikpartnern sollten immer vertragsgerecht gekündigt werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die möglichen Risiken einer fristlosen Kündigung abzuwägen. Bild: Pure Solutions / Fotolia
Redaktion (allg.)
Vertragsrecht

Ein Transportunternehmer wurde von seinem Auftraggeber, einem Konzern, seit 1986 unter anderem mit Transportleistungen beauftragt. 2018 kam es zum Streit wegen einer in früheren Jahren mündlich getroffenen Zusatzvergütung. In diesem Zusammenhang informierte der Konzern den Transportunternehmer per Mail am 15. Mai 2018, dass man erteilte Aufträge vom Transportunternehmen noch beendigen lasse, jedoch keine weiteren Aufträge mehr erteile.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT