Heckklappenschaden: Transportunternehmer verliert vor OLG Hamm - 5.500 Euro Schaden nicht versichert: Versicherer: Keine Haftung für Schäden am Zug-Lkw-Anhänger

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Im vorliegenden Fall wurde die Heckklappe eines Zug-Lkw beschädigt, als sich Eisplatten vom Anhänger lösten. Der Fahrer hatte seinen Lkw abgebremst. Dabei entstand dem Transportunternehmer ein Schaden von rund 5.500 Euro. Er reichte den Schadensfall bei seinem Kaskoversicherer ein, der die Deckung verweigerte. Es gelte eine Ausschlussregelung bei den dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Deckungsklage des Transportunternehmers zurück (AZ: 6 U 139/16). Denn der Fall sei laut OLG nicht vom Versicherungsschutz erfasst gewesen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Heckklappenschaden: Transportunternehmer verliert vor OLG Hamm - 5.500 Euro Schaden nicht versichert: Versicherer: Keine Haftung für Schäden am Zug-Lkw-Anhänger
Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT