Lkw-Fahrer verletzt: OLG Köln bestätigt Schmerzensgeld-Entscheidung des LG Köln (AZ: 3 U 49/18): Verletzung bei Beladung mit Ameise

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

An einem Lager beluden zwei Lkw-Fahrer ihre Fahrzeuge gleichzeitig. Beide setzten für die Beladung ihrer Lkw eine Ameise ein. Einer der beiden Fahrer hatte sich jedoch so viel Ladegut auf die Ameise geladen, dass er seine Sicht eigenwillig einschränkte. Als er die Ameise in Bewegung setzte, kollidierte sie mit dem Fuß des anderen Lkw-Fahrers, der sich dadurch verletzte. Dieser verklagte den anderen Fahrer und den Halter des Lkw auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Entscheidung des Landgerichts Köln (AZ: 3 U 49/18).

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Lkw-Fahrer verletzt: OLG Köln bestätigt Schmerzensgeld-Entscheidung des LG Köln (AZ: 3 U 49/18): Verletzung bei Beladung mit Ameise
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT