Lkw-Fahrer verletzt: OLG Köln bestätigt Schmerzensgeld-Entscheidung des LG Köln (AZ: 3 U 49/18): Verletzung bei Beladung mit Ameise
An einem Lager beluden zwei Lkw-Fahrer ihre Fahrzeuge gleichzeitig. Beide setzten für die Beladung ihrer Lkw eine Ameise ein. Einer der beiden Fahrer hatte sich jedoch so viel Ladegut auf die Ameise geladen, dass er seine Sicht eigenwillig einschränkte. Als er die Ameise in Bewegung setzte, kollidierte sie mit dem Fuß des anderen Lkw-Fahrers, der sich dadurch verletzte. Dieser verklagte den anderen Fahrer und den Halter des Lkw auf Schmerzensgeld. Grundsätzlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Entscheidung des Landgerichts Köln (AZ: 3 U 49/18).
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