Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)

Wenn der Fahrer freiwillig bei der Verladung hilft, haftet er im Schadensfall nicht. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Ein Schaltschrank, gepackt auf einer Palette, war beim Verladevorgang beschädigt worden. Im Streit ging es um einen Sachschaden in Höhe von 21.136,22 Euro. Das OLG Stuttgart wies die Berufungsklage des Transportversicherers ab (Az. 3 U 91/20). Denn der Schaden sei nicht im Gewahrsam des Spediteurs, also zwischen der Übernahme und Ablieferung des Guts entstanden. Die Beschädigung des Guts sei bereits vor dem Verladevorgang eingetreten, so das Urteil.

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Artikel Verladeschaden: Wer haftet?
Seite 6 bis 0 | Rubrik MANAGEMENT