Verkehrssicherungspflicht: Nürnberger Versicherung erklärt, wie Unternehmer Schadenersatzansprüchen vorbeugen: Schnee, Glatteis und Stolperfallen

Ein Lieferant rutscht auf dem Firmenparkplatz aus und verletzt sich. In einem solchen Fall kann es passieren, dass der Inhaber für Krankenhauskosten und Schadenersatz aufkommen muss. Was er tun muss, damit gar nicht erst etwas passiert, wissen die Experten der Nürnberger Versicherung.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Verkehrssicherungspflicht

Inhaber einer Firma müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das heißt: Sie müssen auf ihrem Betriebsgelände mögliche Gefahrenquellen erkennen und verhindern, dass etwas passiert. Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche, so die Experten der Nürnberger Versicherung.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT