Verkehrssicherungspflicht: Nürnberger Versicherung erklärt, wie Unternehmer Schadenersatzansprüchen vorbeugen: Schnee, Glatteis und Stolperfallen
Inhaber einer Firma müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das heißt: Sie müssen auf ihrem Betriebsgelände mögliche Gefahrenquellen erkennen und verhindern, dass etwas passiert. Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche, so die Experten der Nürnberger Versicherung.
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