Überschrift: Bundesregierung regelt Haftung bei Unfällen mit Anhängern/Gespannen im StVG - BT-Drs. 19/17964: Schäden durch Lkw-Anhänger
Die Bundesregierung will die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zusammengefasst im Straßenverkehrsgesetz (StVG) gesetzlich regeln. Dazu sieht der hierfür vorgelegte Gesetzesentwurf „zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr“ (BT-Drs. 19/17964) in Paragraph 19 StVG die Haftung der Halter von Anhängern vor. Damit regelt der Gesetzesentwurf auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger „sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten“, um laut der Bundesregierung so Rechtssicherheit zu schaffen.
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