Lkw-Fahrer haftet nach Kollision mit Pkw - LG Meiningen wies Klage ab: Rückwärts fahrender Lkw
Im konkreten Fall stoppte ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand, schaltete das Warnblinklicht ein und steuerte das Fahrzeug danach rückwärts. Der Lkw-Fahrer wollte das Abbiegen in die links gelegene Straße erleichtern.
Jedoch war hinter dem Lkw ein Pkw, der wegen dem anhaltenden Lkw stoppte. Die Pkw-Fahrerin setzte zum Überholen an, als der Lkw rückwärts fuhr. Es kam zur Kollision und der Pkw wurde beschädigt. Die Pkw-Fahrerin klagte auf Schadensersatz. Das Landgericht Meiningen wies die Klage ab, worauf die Klägerin in Berufung ging.
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