VW Transporter: Postzusteller haftet für Schäden durch vergessene Handbremse: Postzusteller muss haften
Im konkreten Fall war der Beklagte bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von zwölf Euro beschäftigt. Beim Zustellen einer Sendung stellte der Beklagte den ihm überlassenen VW Transporter auf einer abschüssigen Straße mit einem Gefälle von rund zehn Prozent rückwärts ab.
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