VW Transporter: Postzusteller haftet für Schäden durch vergessene Handbremse: Postzusteller muss haften

Vergisst ein Postzusteller beim Abstellen seines Transporters die Handbremse zu ziehen, haftet er laut Gericht für die entstandenen Schäden am Fahrzeug.

Nach einem aktuellen Urteil haften Postzusteller, wenn ihr Transporter in abschüssigem Gelände aufgrund von Fahrlässigkeit beschädigt wird. Bild: C. Harttmann
Nach einem aktuellen Urteil haften Postzusteller, wenn ihr Transporter in abschüssigem Gelände aufgrund von Fahrlässigkeit beschädigt wird. Bild: C. Harttmann
Daniela Sawary-Kohnen
Verkehrsrecht

Im konkreten Fall war der Beklagte bei der Klägerin, einem großen Postdienstleister, als Postzusteller zu einem Stundenlohn von zwölf Euro beschäftigt. Beim Zustellen einer Sendung stellte der Beklagte den ihm überlassenen VW Transporter auf einer abschüssigen Straße mit einem Gefälle von rund zehn Prozent rückwärts ab.

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Seite 23 | Rubrik MANAGEMENT