Wenn’s hinten kracht

Ein Spurwechsler, der sofort nach dem Einscheren stark abbremst, haftet allein für einen daraus resultierenden Verkehrsunfall.
Gleich nach dem Spurwechsel wegen einer roten Ampel in die Eisen steigen? Wer das tut, trägt das Risiko. Bild: Pixabay
Gleich nach dem Spurwechsel wegen einer roten Ampel in die Eisen steigen? Wer das tut, trägt das Risiko. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Urteil

Ein Pkw-Fahrer fuhr in München hinter einem Lkw her. Zum Überholen wechselte er die Fahrspur, um gleich anschließend vor dem Lkw wieder einzuscheren. Nachdem sich der Pkw gerade wieder auf der Spur eingefunden hatte, bremste dessen Fahrer stark ab, weil die Ampel auf gelb geschaltet hatte. In der Folge kollidierte der Lkw mit dem Pkw.

Der Fall landete zunächst beim Landgericht München, das in seinem Urteil dem auf Schadensersatz klagenden Pkw-Fahrer eine Haftungsquote in Höhe von 60 Prozent auflegte, 40 Prozent des Schadens gingen zulasten des beklagten Lkw-Fahrers.

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