Warnblinker am Stauende verpflichtend?
Der ADAC berichtet von einer Entscheidung des Landgerichts Hagen. Der Fall: Ein Lkw-Fahrer fuhr auf dem rechten Fahrstreifen einer dreispurigen Autobahn, hinter ihm folgte ein Autofahrer mit seinem Lada. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 100 Stundenkilometer. Auf der rechten Spur bildete sich ein Stau. Deshalb bremste der Lkw-Fahrer innerhalb von 29 Sekunden von etwa 62 auf circa 11 Stundenkilometer herunter. Die Warnblinkanlage schaltete er nicht ein, berichtet der Automobilclub.
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