LAG Köln: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über Urlaubsansprüche und Verfallfristen belehren: Urlaubsanspruch

Arbeitgeber haben eine Belehrungspflicht und müssen ihre Arbeitnehmer auf einen drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen.

Foto: Edward Lich auf Pixabay
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Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte am 9. April 2019 entschieden (Az: 4 Sa 242/18), dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende eines Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers beziehe sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT