FG Münster erlaubt Kontrolle von EU-Transportunternehmen auf MiLoG-Einhaltung - Hauptzollamt überprüfte tschechische Kapitalgesellschaft: Prüfung erlaubt

Laut dem Finanzgericht Münster kann ein Zollamt Transportunternehmer aus der EU auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes kontrollieren.

Symbolbild Fachartikel Transport
Daniela Sawary-Kohnen
urteil

Nach einem Urteil des Finanzgericht Münster (FG) dürfen Zollämter im EU-Ausland ansässige Transportunternehmen vorläufig danach überprüfen, ob sie das Mindestlohngesetz (MiLoG) einhalten. Im konkreten Fall wurde eine in Tschechien ansässige Kapitalgesellschaft, die zudem ein Speditionsunternehmen betreibt, im Juli 2018 auf einem Autobahnparkplatz von Mitarbeitern des Hauptzollamtes überprüft.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel FG Münster erlaubt Kontrolle von EU-Transportunternehmen auf MiLoG-Einhaltung - Hauptzollamt überprüfte tschechische Kapitalgesellschaft: Prüfung erlaubt
Seite 22 | Rubrik MANAGEMENT