LSG Essen: Lkw-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug abhängig beschäftigt - Kläger pauschal für Transportunternehmen tätig: Pflicht zur Rentenversicherung

Ein Transportfahrer ohne ein eigenes Fahrzeug darf laut dem Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen nicht als Selbstständiger angesehen werden.

Symbolbild Fachartikel Transport
Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Wenn ein Lkw-Fahrer ohne ein eigenes Fahrzeug Fahrten für ein Transportunternehmen durchführt, ist er grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit nicht als Selbstständiger anzusehen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Essen in seinem Urteil vom 22. Juni 2020 (Az: L 8 BA 78/18) entschieden. Im konkreten Fall klagte ein selbstständiger Landwirt, der für das beigeladene Transportunternehmen und verschiedene andere Auftraggeber unregelmäßig für zumeist wenige Tage zu pauschalen Tagessätzen Transportfahrten durchführte. Dafür nutzte der Kläger stets einen dem Transportunternehmen gehörenden oder von diesem angemieteten Lkw.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT