Oberlandesgericht Düsseldorf: Schuld bei Spurwechsel liegt beim Pkw-Fahrer: Lkw-Verbot für linke Autobahnspur

Wechselt ein Pkw-Fahrer auf der Autobahn auf die linke Fahrspur und kommt es dort aufgrund eines heranrollenden Lkw zu einem Unfall, liegt die Schuld zunächst beim Pkw-Fahrer.

Ein Verbot des Befahrens der linken Fahrspur auf Autobahnen für Lkw dient nicht dem Schutz des Spurwechslers. Bild: Pixabay
Ein Verbot des Befahrens der linken Fahrspur auf Autobahnen für Lkw dient nicht dem Schutz des Spurwechslers. Bild: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Das Verbot, als Lkw-Fahrer die linke Fahrspur auf der Autobahn befahren zu dürfen, dient nicht dem Schutz des Spurwechslers. Denn kommt es zu einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechsler den Unfall verschuldet hat. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az: I-1 U 102/17) entschieden.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT