OLG Köln: Be- und Entladen von Lkw mit Elektroameisen gehört zur Betriebsgefahr: Lkw-Fahrer haftet mit

Bei Unfällen während der Be- und Entladen eines Lkw mit Elektroameisen greift die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs.

Ein Scan mit dem integrierten 2D-Imager des CT50 beim Be- und Entladen zeigt sofort, ob die Palette zum jeweiligen Empfänger gehört. Bild: Marcus Walter
Ein Scan mit dem integrierten 2D-Imager des CT50 beim Be- und Entladen zeigt sofort, ob die Palette zum jeweiligen Empfänger gehört. Bild: Marcus Walter
Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Das Oberlandesgericht Köln (OLG) urteilte (AZ 3 U 59/18), dass Be- und Entladevorgänge eines Lkw zum Betrieb des Fahrzeugs gehören, wenn hierzu spezielle Entladungsvorrichtungen wie Elektroameisen genutzt werden. Bei einem Unfall greift laut OLG Köln daher auch die Betriebsgefahr des Lkw.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT