Urteil: Inflationsausgleichsprämie darf gepfändet werden

Symbolbild Fachartikel Transport
Nadine Bradl

Eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann laut Paragraf 850c, Zivilprozessordnung gepfändet werden. ARAG-Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegensteht. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht. Das Gericht bekräftigt: „Anders als

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT