Falsche Temperatur - volle Haftung
Der Logistikdienstleister hat sich auf den Transport von temperaturgeführten Gütern spezialisiert. Zwischen seinem Kunden und dem Logistikdienstleister bestand eine Rahmenvereinbarung, die den Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp) in seiner neuesten Fassung zugrunde lagen. Die Haftungsbegrenzungen für Güterschäden gemäß den Artikeln 23 und 24 ADSp sollte jedoch nicht für Schäden Anwendung finden, die aufgrund einer unzulänglichen Temperatur an Medikamenten eintreten. Die Haftung für Medikamente betrug 750 Euro je Packstück.
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