Hubit Datenschutz: Notwendige Cookies für reibungsloses Webseiten-Funktionieren erklärt: Cookies auf Webseite richtig einsetzen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, wie mit den gespeicherten Textinformationen im Internet DSGVO-konform umgegangen werden muss.

Laut dem Europäischen Gerichtshof ist der Einsatz von Cookies für den erforderlichen technischen Betrieb von Webseiten erlaubt. Bild: Pixabay
Laut dem Europäischen Gerichtshof ist der Einsatz von Cookies für den erforderlichen technischen Betrieb von Webseiten erlaubt. Bild: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Cookies sind Textdateien, die im Browserverlauf des Internetnutzers zu jeweils einer besuchten Seite gespeichert werden. Sie speichern damit Nutzerinformationen und erfüllen vielfältige Funktionen. Oftmals sind diese Cookies im Internet allerdings verpönt. „Es gibt durchaus Cookies, die für ein reibungsloses Funktionieren von Webseiten notwendig sind“, erklärt Haye Hösel, Geschäftsführer des Unternehmens Hubit Datenschutz. Als technisch für den Betrieb einer Webseite erforderlich gelten beispielsweise Login-Cookies, Warenkorb-Cookies oder Cookies für die Länder- oder Sprachauswahl. Sie tragen die Bezeichnung First-Party-Cookies.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT