EuGH-Urteil: Lkw-Fahrern gegenüber weisungsbefugt ist das Unternehmen, das Lohnkosten trägt - C-610/18: Arbeitgeber im internationalen Lkw-Verkehr
Der Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist in Bezug auf das anzuwendende System der sozialen Sicherheit das Unternehmen, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, ihre Lohnkosten trägt und tatsächlich befugt ist, sie zu entlassen.
Dieses Unternehmen muss nicht unbedingt das sein, mit dem die Fahrer den Arbeitsvertrag geschlossen haben und das formal als Arbeitgeber angegeben wird. Das hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil (AZ: C-610/18) am 16. Juli 2020 entschieden.
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