EuGH-Urteil: Lkw-Fahrern gegenüber weisungsbefugt ist das Unternehmen, das Lohnkosten trägt - C-610/18: Arbeitgeber im internationalen Lkw-Verkehr

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern das Transportunternehmen, das dem Fahrer gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist und seine Lohnkosten trägt.

Eine junge Rechtsanwältin sitzt an ihrem Schreibtisch im Büro Bild: 106856272
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Daniela Sawary-Kohnen
Urteil

Der Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist in Bezug auf das anzuwendende System der sozialen Sicherheit das Unternehmen, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, ihre Lohnkosten trägt und tatsächlich befugt ist, sie zu entlassen.

Dieses Unternehmen muss nicht unbedingt das sein, mit dem die Fahrer den Arbeitsvertrag geschlossen haben und das formal als Arbeitgeber angegeben wird. Das hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil (AZ: C-610/18) am 16. Juli 2020 entschieden.

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Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT