Arbeitsgericht Chemnitz: Mitarbeiterin klagt nach fristloser Kündigung wegen angetretenem Urlaub: Urlaubsanträge bearbeiten

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Im konkreten Fall war eine Mitarbeiterin eines Unternehmens arbeitsunfähig. Als sie wieder arbeitsfähig war, trat sie ihren Urlaub an, woraufhin ihr der Arbeitgeber fristlos kündigte. Denn, so seine Begründung, sie habe ab dem 28. August 2017 unentschuldigt gefehlt. Daraufhin verklagte die Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Chemnitz. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass sie einen vom Arbeitgeber zuvor bewilligten Urlaub angetreten habe. Deshalb sei die Kündigung rechtlich haltlos.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Arbeitsgericht Chemnitz: Mitarbeiterin klagt nach fristloser Kündigung wegen angetretenem Urlaub: Urlaubsanträge bearbeiten
Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT