Arbeitsgericht Chemnitz: Mitarbeiterin klagt nach fristloser Kündigung wegen angetretenem Urlaub: Urlaubsanträge bearbeiten

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Im konkreten Fall war eine Mitarbeiterin eines Unternehmens arbeitsunfähig. Als sie wieder arbeitsfähig war, trat sie ihren Urlaub an, woraufhin ihr der Arbeitgeber fristlos kündigte. Denn, so seine Begründung, sie habe ab dem 28. August 2017 unentschuldigt gefehlt. Daraufhin verklagte die Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Chemnitz. Sie sei der Überzeugung gewesen, dass sie einen vom Arbeitgeber zuvor bewilligten Urlaub angetreten habe. Deshalb sei die Kündigung rechtlich haltlos.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT