Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit: Lagerist verliert Job bei Transportfahrzeug-Beladung: Unwirksame Kündigung

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter, den er als Lagerist beschäftigte, das Arbeitsverhältnis. Er begründete die Kündigung damit, dass dieser seinem Freund bei der Beladung eines Transportfahrzeuges geholfen habe. Am Tag der Fahrzeugbeladung war der Mitarbeiter allerdings offiziell krankgeschrieben und hatte seinem Arbeitgeber eine zweiwöchige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Von Arbeitgeberseite sei vermutet worden, dass der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht habe, so der Vorwurf des beklagten Arbeitgebers.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT