Unfallversicherungsschutz bei Praktikum

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein Bewerber war damit einverstanden, beim möglichen neuen Arbeitgeber einen unentgeltlichen Probearbeitstag zu absolvieren. Als er bei einem Rundgang das Hochregallager besichtigte, stürzte er und zog sich eine Fraktur im rechten Oberarm zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) lehnte es ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Daraufhin ging der Fall durch alle Instanzen. Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte schließlich, dass der Unfallversicherungsschutz von der Beklagten zu Unrecht verweigert worden sei (Az. B 2 U 13/20 R).

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Artikel Unfallversicherungsschutz bei Praktikum
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT