OLG Frankfurt: Haftung nach Verkehrsunfall auch ohne Kennzeichen möglich- 13 U 226/15: Unfallflucht: Halter bestimmen ohne Kfz-Kennzeichen
Die Haftung nach einem Verkehrsunfall setzt nicht zwingend voraus, dass der Kläger das amtliche Kennzeichen des am Unfall beteiligten Fahrzeugs benennen kann. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im März 2020 entschieden (Az: 13 U 226/15). Hingegen könne es genügen, wenn der Kläger genügend Anhaltspunkte wie die Firmenaufschrift, das Logo oder die Webadresse des am Unfall beteiligten Fahrzeugs nennen könne, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit für eine Haltereigenschaft sprechen würde, so das Gericht.
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