LG Saarbrücken: Abstand zu Fahrschulfahrzeugen muss angepasst werden - AZ: 13 S 104/18: Unfall mit Fahrschulfahrzeug

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

In einem Urteil entschied das Landgericht (LG) Saarbrücken (AZ: 13 S 104/18), dass ein hinter einem Fahrschulfahrzeug fahrender Autofahrer seinen Abstand so wählen muss, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers noch rechtzeitig anhalten kann. Im vorliegenden Fall fuhr ein Fahrer auf ein Fahrschulfahrzeug mit einem Fahrschüler und Fahrlehrer auf, das auch als solches gekennzeichnet war.

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Seite 20 | Rubrik MANAGEMENT