LG Saarbrücken: Abstand zu Fahrschulfahrzeugen muss angepasst werden - AZ: 13 S 104/18: Unfall mit Fahrschulfahrzeug
In einem Urteil entschied das Landgericht (LG) Saarbrücken (AZ: 13 S 104/18), dass ein hinter einem Fahrschulfahrzeug fahrender Autofahrer seinen Abstand so wählen muss, dass er auch bei einem unangepassten Fahrverhalten des Fahranfängers noch rechtzeitig anhalten kann. Im vorliegenden Fall fuhr ein Fahrer auf ein Fahrschulfahrzeug mit einem Fahrschüler und Fahrlehrer auf, das auch als solches gekennzeichnet war.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.◂ Heft-Navigation ▸
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr