Überrollt ein Lkw bei stockendem Verkehr eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen, haftet der Fahrer für die Unfallfolgen. Dies entschied das Landgericht Lübeck im Fall einer 85-jährigen Fußgängerin, die von einem Lkw überrollt wurde und dabei ihr linkes Bein verlor. Die Fußgängerampel zeigte damals Grün. Zudem herrschte stockender Verkehr, weshalb der Lkw auf dem Fußgängerüberweg stand. Die Haftpflichtversicherung zahlte der Fußgängerin 10.000 Euro Schmerzensgeld. Sie verklagte jedoch den Halter des Lkw und die Haftpflichtversicherung auf Zahlung von 80.000 Euro Schmerzensgeld.
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