Redaktion (allg.)

Ein Auslieferfahrer verklagte seinen Arbeitgeber auf Zahlung von 348 geleisteten Überstunden oder anders ausgedrückt, er verlangte dafür eine Überstundenvergütung in Höhe von 5.400 Euro. Der Fall ging durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen, sprich bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG). Das BAG hatte entschieden, die Klage abzuweisen (Az. 5 AZR 359/21). Zur Begründung meinte das BAG, dass der Fahrer nicht ausreichend darlegte, dass die Überstunden tatsächlich angefallen seien.

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Artikel Überstunden nicht nachweisbar
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT