Transportunternehmer haftet bei nicht eingehaltener Kühltemperatur- Schadensersatz in Höhe von 30.798,48 Euro: Transportunternehmer haftet für Temperaturschaden

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Wird ein Kühlgut einer bestimmten Temperatur vom Fahrer bestätigt und übernommen, haftet der Transportunternehmer des Fahrers am Transportende bei beschädigter Ware aufgrund einer nicht eingehaltenen Kühltemperatur. Im konkreten Fall stellte der Empfänger einer Kühlladung bei Anlieferung fest, dass die Temperatur der Ware nicht mehr als minus elf Grad hatte. Aus dem vorstehenden Grund verweigerte er die Warenannahme. In weiterer Folge wurde der Transportunternehmer von seinem Transportkunden haftbar gehalten. Außerdem verlangte er Schadensersatz in Höhe von 30.798,48 Euro.

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT