Frachtführer reklamiert Kühlschaden am Impfstoff: OLG Brandenburg lehnt 11.000 Euro Forderung ab: Temperaturschaden an Impfstofftransport

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Im konkreten Fall schloss der klagende Frachtführer mit seinem Unterfrachtführer einen grenzüberschreitenden Transportvertrag von England nach Frankreich. Der Frachtführer reklamierte gegenüber seinem Unterfrachtführer einen Kühlschaden am Impfstoff, der bei Ablieferung der 813 Packungen festgestellt worden sei. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg teilte die Auffassung des Frachtführers gemäß Urteil vom 15. Januar 2020 nicht. Dieser hatte den Schaden gegenüber seinem Kunden zuvor reguliert und eine Klagsumme in Höhe von rund 11.000 Euro vom Unterfrachtführer gefordert (AZ: 7 U 119/18).

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT