Immobilienmakler verstößt gegen StVO: 147,50 Euro Bußgeld am OLG Hamm: Taschenrechner am Steuer

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Das Amtsgericht in Lippstadt verhängte gegen einen Immobilienmakler, der am Steuer einen Taschenrechner benutzte und mit 63 Stundenkilometern geblitzt wurde, ein Bußgeld von 147,50 Euro. Es begründete sein Urteil damit, dass der Fahrer das Benutzungsverbot von elektronischen Geräten nach Paragraph 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet hatte. Dagegen legte der Immobilienmakler Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm ein.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT