Immobilienmakler verstößt gegen StVO: 147,50 Euro Bußgeld am OLG Hamm: Taschenrechner am Steuer

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Das Amtsgericht in Lippstadt verhängte gegen einen Immobilienmakler, der am Steuer einen Taschenrechner benutzte und mit 63 Stundenkilometern geblitzt wurde, ein Bußgeld von 147,50 Euro. Es begründete sein Urteil damit, dass der Fahrer das Benutzungsverbot von elektronischen Geräten nach Paragraph 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet hatte. Dagegen legte der Immobilienmakler Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm ein.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Immobilienmakler verstößt gegen StVO: 147,50 Euro Bußgeld am OLG Hamm: Taschenrechner am Steuer
Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT