BAG entscheidet: Streikmobilisierung auf 28.000 qm Parkplatz des Logistikzentrums zulässig: Streik auf Parkplatz zulässig

 Bild: Thorben Wengert /pixelio.de
Bild: Thorben Wengert /pixelio.de
Redaktion (allg.)

Der Arbeitgeber eines Logistikzentrums klagte beim Bundesarbeitsgericht (BAG), um zu erreichen, dass zukünftig eine Streikmobilisierung auf seinem Firmenparkplatz unterbleibe. Das BAG entschied am 20. November 2018, dass eine Streikmobilisierung auf einem 28.000 Quadratmeter großen Parkplatz zulässig gewesen sei. Im vorliegenden Fall rief die Gewerkschaft zum Streik auf und nutzte dafür den Parkplatz des Logistikzentrums. Bestreikt wurde das Logistikzentrum für zwei Werktage. Die Gewerkschaft stellte Stehtische und Tonnen auf dem Parkplatz auf, um Flugblätter zu verteilen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel BAG entscheidet: Streikmobilisierung auf 28.000 qm Parkplatz des Logistikzentrums zulässig: Streik auf Parkplatz zulässig
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT