CEMT-Genehmigungen 2021: Antragsunterlagen beim BAG vorhanden - Antragsschluss 1. Oktober: Beförderungen neu beantragen

Die CEMT-Genehmigungen für 2021 können aktuell bei den Außenstellen des BAG angefordert werden.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Strassengüterverkehr

Die Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen liegen jetzt bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) vor. CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2020.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel CEMT-Genehmigungen 2021: Antragsunterlagen beim BAG vorhanden - Antragsschluss 1. Oktober: Beförderungen neu beantragen
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT