Standgeldanspruch erfolgreich eingeklagt
Die Spedition vereinbarte mit ihrem Transportkunden für den Transport die ADSp2017. Die Entladung beim Empfänger der Ladung verzögerte sich erheblich, denn der Fahrer wartete insgesamt sechs Stunden, bevor der Lkw entladen wurde. Der Transportvertrag sah kein Zeitfenster (ZF) vor. Am Ende des Tages wollte der Transportkunde das berechnete Standgeld in Höhe von 68,75 Euro nicht zahlen. Deshalb klagte die Spedition beim Amtsgericht Aachen auf Schadensersatz. Das Gericht hatte entschieden, dass ein Standgeld in Höhe von 68,75 Euro „angemessen“ gewesen sei (Az. 102 C42/20). Dass kein ZF vereinbart worden sei, ändere an dem Rechtsanspruch nichts.
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