Transportunternehmen übernimmt Auftrag: Spediteur muss Beweis liefern

Bei einem Schadensfall während des Transports trägt das Transportunternehmen die Beweislast für das Vorliegen eines Speditionsvertrages. Der Kunde ist vom Beweis befreit.

Wenn ein Kunde nicht die vollständige Lieferung erhält und somit ein Schadenfall vorliegt, trägt der Transportunternehmer die Beweislast für das Existieren eines Speditionsvertrags. Bild: T. Pietsch
Wenn ein Kunde nicht die vollständige Lieferung erhält und somit ein Schadenfall vorliegt, trägt der Transportunternehmer die Beweislast für das Existieren eines Speditionsvertrags. Bild: T. Pietsch
Redaktion (allg.)
Speditionsvertrag

Ein Transportunternehmen hatte den Auftrag angenommen, mehrere hunderttausende Rauchmelder, Powerfixgeräteschutzleisten und Kohlenmonoxidalarme an seinem Lager umzuschlagen, zu verzollen, zu kommissionieren und zu den Empfängern in mehreren europäischen Ländern auszuliefern. Der Transportunternehmer führte die Transporte nicht selbst durch, sondern vergab sie an Erfüllungsgehilfen.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT