OLG Celle: Sekundenschlaf nur grob fahrlässig, wenn Übermüdung erkannt: Sekundenschlaf: einfach oder grob fahrlässig?
Wenn es aufgrund eines Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall kommt, gilt dies nur dann als grob fahrlässig, wenn sich der Fahrer bewusst über die von ihm erkannten Übermüdungserscheinungen hinwegsetzt. Nicht wahrgenommene Übermüdungserscheinungen hingegen begründen lediglich den Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Celle (AZ: 14 U 8/20) in seinem Urteil vom 1.7.2020 entschieden. Im konkreten Fall kam es im März 2016 nachts auf einer niedersächsischen Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall.
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