Wer zu spät kommt …

Eine Deckungsklage läuft ins Leere, wenn die Forderung gestellt wird, obwohl sich das Transportunternehmen zu diesem Zeitpunkt nicht in Verzug befindet. Das gilt auch, wenn der Verzug in der Vergangenheit stattfand.
Die Havarie der Ever Given sogte vielfach für erhebliche Verspätungen im Seeverkehr. Bild: Adobe Stock / Corona Borealis
Die Havarie der Ever Given sogte vielfach für erhebliche Verspätungen im Seeverkehr. Bild: Adobe Stock / Corona Borealis
Redaktion (allg.)
Seefracht

Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte über einen Fall zu urteilen, in dem wegen einer Schiffshavarie ein Seecontainer mit erheblicher Verspätung am Zielort eintraf. Dennoch hatten gegenüber dem Transportversicherer weder der Carrier, noch der Transportkunde einen Anspruch auf Schadensersatz.

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