Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte über einen Fall zu urteilen, in dem wegen einer Schiffshavarie ein Seecontainer mit erheblicher Verspätung am Zielort eintraf. Dennoch hatten gegenüber dem Transportversicherer weder der Carrier, noch der Transportkunde einen Anspruch auf Schadensersatz.
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