LKW-Fahrer übernimmt Teilladung - Verplombung und Bügelschloss-Sicherung - Parken auf angemieteter Fläche in Hamburg: Ausnahmen darf nur der Chef genehmigen

Wenn der Lkw-Fahrer vorsätzlich gegen die Dienstanweisung des Transportunternehmers verstößt, haftet er als Subunternehmer unbegrenzt, wenn Ladung geklaut wird.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Schadensfall

Der Fahrer eines Lkw übernahm in Bad Urach eine Teilladung Fahrradteile. In Esslingen wurde diese Ladung noch einmal umgeschlagen, um die Sammelladung im Lkw komplett zu machen. Anschließend übernahm sie der Fahrer eines Subunternehmers, um sie zum Empfänger zu bringen. Der Auflieger wurde verplombt und zusätzlich mit einem Bügelschloss gesichert. Weil schon alle Plätze belegt waren, konnte der Fahrer seinen Lkw nicht auf dem Betriebsgelände in Hamburg parken. Er fuhr deshalb zu einer angemieteten Parkfläche, wo er die Sattelzugmaschine abstellte und das unbewachte Parkgelände verließ.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT