OLG Celle entscheidet: Transportkunde hat Anspruch auf 9%-Zinsen nach Paragraph 288 BGB: Schadensersatzforderungen sind keine Entgeltforderungen

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle befasste sich mit der Frage, ob ein geschädigter Transportkunde einen Zinsanspruch in Höhe von neun Prozent hat. Das Landgericht hatte einen Anspruch in dieser Höhe nach Paragraph 288, Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugesprochen. Dagegen wehrte sich der Transportunternehmer.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT