Verjährung im Auge behalten
In der Praxis ist es kein Einzelfall, dass der Schadensanspruch dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Allerdings kommt es in der Realität immer wieder vor, dass der Anspruchsteller seinen Anspruch aufgrund des Verjährungseintritts nicht mehr durchsetzen kann.
Welche Verjährungsfrist im Schadensfall greift, hängt vom Einzelfall ab. Das heißt zum Beispiel, welches Recht dem Transportvertrag zugrunde liegt. Darüber hinaus, wo der Schadensfall eingetreten ist.
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