CT-Terminalbetreiber klagt auf Schadensfeststellung: Schadenfall durch vertauschte Container

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger für verschiedene Kunden ein Container-Terminal (CT) betrieben, in dem chemische Güter gelagert wurden. Der Containertransport auf dem Gelände erfolgte durch ein externes Transportunternehmen. Der Transportunternehmer übernahm im vorliegenden Fall den falschen Container und lieferte diesen ab. Erst nach Entladung bemerkte der CT, dass der Staplerfahrer dem Lkw-Fahrer den falschen Container übergeben hatte. Das entladene Gut „Crastin“ wurde mit dem im Lager befindlichen Gut „Pocan“ vermischt. Der Kläger klagte auf Feststellung des Schadens, da er diesen zum Klagezeitpunkt noch nicht genau beziffern konnte.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT