Sanktionen bei lückenhafter Fahrtenschreiberdokumentation
Gegen Fahrer von Lastkraftwagen, die bei einer Kontrolle nicht in der Lage sind, die Schaublätter des Fahrtenschreibers für den Tag der Kontrolle und die vorausgehenden 28 Tage vorzulegen, kann nur eine einzige Sanktion verhängt werden. Das gilt unabhängig davon, wie viele Schaublätter fehlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. März 2021 in seinem Urteil (AZ: C-870/19, C-871/19) entschieden.
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