Geschäftsführer besteht auf Rückkehr ins Büro: Mitarbeiter will Homeoffice-Arbeit fortsetzen: Rückkehr aus Homeoffice

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Für die Rückkehr vom Homeoffice ins Büro hat der Arbeitgeber ein Weisungs- und Direktionsrecht. Im konkreten Fall arbeiteten die Mitarbeiter eines Unternehmens ab Dezember 2020 pandemiebedingt im Homeoffice. Dies hatte der Geschäftsführer so entschieden. Wiederum im Februar 2021 ordnete der Geschäftsführer die Rückkehr aller Mitarbeiter ins Büro an. Ein Mitarbeiter war damit nicht einverstanden, denn er wollte weiterhin von zu Hause aus seine Arbeitspflicht erfüllen. Das Ziel des Mitarbeiters teilte der Geschäftsführer nicht und bestand darauf, dass er wieder ins Unternehmen zurückkehre.

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT