Transportunternehmer vor finanziellen Schäden geschützt: Annahmeverweigerung von Waren im In- und Ausland: Annahme der Ware verweigert
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten, dass der Empfänger die Ware nicht abnimmt. In der Praxis tritt eine Annahmeverweigerung besonders dann ein, wenn der Empfänger eine Beschädigung am Gut moniert. Wenn er die Annahme der Sendung verweigert, bleibt sie im Gewahrsam des Transportunternehmers.
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