Rechtstipp: Verpacken – aber richtig

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Das ab Juli dieses Jahres geltende neue Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt auch die Pflichten bei Transportverpackungen. Bei Verletzung kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig werden. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt den Verpackungsvertrieb, die Verpackungsrücknahme sowie die Verpackungsverwertung. Neu ist ab dem 1. Juli 2022, dass erstmalig auch Fulfillment-Serviceprovider (FSP), die im Auftrag ihrer Kunden Verpackungsleistungen erbringen, Pflichten einer ausgedehnten Produzentenverantwortung ausgesetzt sind.

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Artikel Rechtstipp: Verpacken – aber richtig
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT