Wäsche waschen, eine Runde mit dem Hund gehen, nebenher kochen: Was man im Homeoffice macht, geht die Führungskraft doch nichts an. Oder darf die plötzlich an der Tür klingeln? Im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung darf eine Führungskraft durchaus am Heimarbeitsplatz vorbeischauen. Das geht allerdings nur, wenn die Beschäftigten zustimmen. Das erklärt der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte.
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