Transportunternehmer liefert 36.152 Euro Edelstahlprofile nach Hannover - Kunde reklamiert Schäden: Wer trägt im Schadenfall die Beweislast?

Bei Transportschäden trägt der Kunde die primäre und der Transportunternehmer die sekundäre Darlegungs- und Beweislast.

Mehr Fracht, als freier Laderaum – für die Transportbranche eine positive Entwicklung Bild: Ralf Kreuels/Deutsche Bahn AG
Mehr Fracht, als freier Laderaum – für die Transportbranche eine positive Entwicklung Bild: Ralf Kreuels/Deutsche Bahn AG
Redaktion (allg.)
Recht

Ein Transportunternehmer wurde von einem Kunden beauftragt, einen nationalen Transport nach Hannover auszuführen. Ein beauftragter Nahverkehrsunternehmer holte die 104 Edelstahlprofile im Wert von rund 36.152 Euro ab, um sie anschließend am Umschlagsplatz des Transportunternehmers anzuliefern. Von dort transportierte dieser die Teilladung im Sammelladungsverkehr weiter nach Hannover. Am Ende war der Kunde mit der Durchführung des Transportes allerdings nicht zufrieden und die Ware wurde vom Empfänger nach der Zustellung als beschädigt reklamiert.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT